HANDWERKERBONUS
Handwerkerbonus bis 1.500 Euro
Die Antragseinbringung für durchgeführte Handwerksleistungen ab 01. Jänner 2025 kann ab 01.März 2025 erfolgen. Sie haben auch 2025 die Mögkichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto/ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.
Kann mit den notwendigen Dokumenten auch in Vertretung beantragt werden – bspw. durch das Handwerksunternehmen
Der Handwerkerbonus NEU im Überblick:
• Arbeitsleistungen von Handwerker:innen im privaten Eigenheim (neben Sanierungen und Renovierungen auch die Errichtung von Aus- und Zubauten von Wohnraum) werden mit 20% gefördert,
• zwei Förderperioden: 2024 ab 1. März und das gesamte Jahr 2025,
• online beantragbar, dazu braucht man nur wenige Daten wie Name, Adresse, IBAN und die Rechnung; die Identifizierung erfolgt über ID Austria,
• kann mit den notwendigen Dokumenten auch in Vertretung beantragt werden – bspw. durch das Handwerksunternehmen,
• für Personen, die nicht selbst online einreichen können, wird es institutionelle Hilfe geben.