HANDWERKERBONUS
Handwerkerbonus bis 2.000 Euro
Der Handwerkerbonus beträgt bis zu 2.000 Euro bzw. 20 Prozent der Kosten bis 10.000 Euro und gilt rückwirkend ab 01. März 2024. Damit werden Handwerksbetriebe unterstützt und Kundinnen und Kunden finanziell entlastet.
Kann mit den notwendigen Dokumenten auch in Vertretung beantragt werden – bspw. durch das Handwerksunternehmen
Der Handwerkerbonus NEU im Überblick:
• Arbeitsleistungen von Handwerker:innen im privaten Eigenheim (neben Sanierungen und Renovierungen auch die Errichtung von Aus- und Zubauten von Wohnraum) werden mit 20% gefördert,
• zwei Förderperioden: 2024 ab 1. März und das gesamte Jahr 2025,
• für 2024 gibt es eine Obergrenze der Förderung von 2.000 Euro, 2025 von 1.500 Euro,
• gilt rückwirkend für Leistungen, welche ab 1. März 2024 durchgeführt wurden,
• ab dem 15. Juli 2024 online beantragbar, dazu braucht man nur wenige Daten wie Name, Adresse, IBAN und die Rechnung; die Identifizierung erfolgt über ID Austria,
• kann mit den notwendigen Dokumenten auch in Vertretung beantragt werden – bspw. durch das Handwerksunternehmen,
• für Personen, die nicht selbst online einreichen können, wird es institutionelle Hilfe geben.